Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. CS KreativKonzept

Inh. Carsten Stumpf
Weiherwiesen 9
36157 Ebersburg Thalau

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen CS KreativKonzept, Inh. Carsten Stumpf, Weiherwiesen 9, 36157 Ebersburg-Thalau, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt und dem jeweiligen Auftraggeber.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

3. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber und/oder das Bedrucken von Waren durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber.

4. Der Auftraggeber kann über die Website des Auftragnehmers, per Fax, per Email oder per Telefon ein Angebot zur Bestellung von Ware und/oder ein Angebot für das Bedrucken von Waren durch den Auftragnehmer abgeben. Nach Absendung des Angebots erhält der Auftraggeber eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und sein Angebot noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach Überprüfung der Bestellung durch Zusendung einer Bestellbestätigungs-Email zustande.

5. Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.

6. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

§ 2 Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten

1. Der Mindestbestellwert beträgt 1 €.

2. Bei Lieferungen erfolgt eine versandkostenpflichtige Lieferung, bei jeder Bestellung fällt eine Versandkostenpauschale in angegebener Höhe an.

3. Bei Lieferungen in andere Länder ergeben sich die Versandkosten aus der Versandkostentabelle.

4. Bei Abschluss eines Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Die Kaufpreiszahlung kann über Vorauskasse, Bankeinzug, Nachnahme, Rechnung (bei Stammkunden) und Zahlung bei Abholung in der Zentrale in Gersfeld erfolgen.

5. Bei Zahlung per Vorauskasse verpflichtet sich der Auftragnehmer, nach Abschluss eines Kaufvertrages und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware ohne schuldhaftes Zögern an den Auftraggeber auf dem Postweg zu übersenden. Soweit auch das Bedrucken von Waren geschuldet ist, verpflichtet er sich nach Abschluss des Vertrages und der vollständigen Bezahlung, ohne schuldhaftes Zögern mit der Erstellung eines Korrekturabzuges zur Ansicht für den Auftraggeber zu beginnen und diese nach Fertigstellung ohne schuldhaftes Zögern an den Auftraggeber per Email zu übersenden. Nach Freigabe der Vorlage durch den Auftraggeber verpflichtet er sich, ohne schuldhaftes Zögern mit dem Druck zu beginnen und die Ware auf dem Postweg zu übersenden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

6. Bei Zahlung per Bankeinzug, Nachnahme oder Rechnung (bei Stammkunden), verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei einem Kaufvertrag die Ware unverzüglich nach Vertragsschluss an den Auftraggeber auf dem Postweg zu übersenden. Soweit das Bedrucken von Waren geschuldet ist, verpflichtet er sich nach Abschluss des Vertrages, ohne schuldhaftes Zögern mit der Erstellung eines Korrekturabzuges zur Ansicht für den Auftraggeber zu beginnen und diese nach Fertigstellung ohne schuldhaftes Zögern an den Auftraggeber per Email zu übersenden. Nach Freigabe der Vorlage durch den Auftraggeber verpflichtet er sich, ohne schuldhaftes Zögern mit dem Druck zu beginnen und die Ware auf dem Postweg zu übersenden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftragnehmer zumutbar sind.

7. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und etwaige Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist. In diesem Falle wird der Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen, unter Aufhebung des vorangehenden Vertrages

8. Der Auftraggeber erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Auftragnehmer das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden.

9. Der Auftraggeber wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

10. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 9 nicht feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

1.Für Mängel der Waren haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) bzw. des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen. CS KreativKonzept zur Bearbeitung übergebene Fotos, Filmvorlagen, Reinzeichnungen u. a. werden in üblicher Weise sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung, Fehlbearbeitung oder Verlust besteht für CS KreativKonzept keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Alle zur Bearbeitung übergebenen Vorlagen sind vom Auftraggeber selbst gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. zu versichern. Der Auftraggeber kann jedoch auch CS KreativKonzept mit der Versicherung der übergebenen Vorlagen unter Angabe der Versicherungssumme beauftragen. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung der Ware dem Auftragnehmer zu melden. Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Materialqualität, der Farben, der Tönung und dergleichen auftreten, die deshalb vorbehalten bleiben müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird die Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergleichen) entstehen, wird nur insoweit gehaftet als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Weitergehende Ersatzansprüche- ausgenommen für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz – sind ausgeschlossen.

3. Der Auftraggeber hat für den Fall der Geltendmachung eines Mängelanspruches gegen den Auftragnehmer ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Erstellung eines neuen Werkes. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bzw. § 634 BGB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer kann die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Auftragnehmers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

4. Liefert der Auftragnehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Auftraggeber Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.

5. Sollte sich nach Prüfung der beanstandeten Ware herausstellen, dass kein vom Auftragnehmer zu vertretener Mangel vorliegt, behält sich dieser vor, die Kosten für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme gegen den Auftraggeber geltend zu machen.

§ 4 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).

2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er in Bezug auf die an den Auftragnehmer übermittelten Dateien alle erforderlichen Rechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungs- und Leistungsschutzrechte besitzt.

3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer, dessen Geschäftsführer, Gesellschafter, Angestellte, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter – einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung – frei, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und angeblicher Verstöße gegen diese Vereinbarung oder der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die alleinige Verteidigung wahrzunehmen und jeden möglichen Streitfall, der zu einem Freistellungsanspruch gegen den Partner führen kann, allein zu übernehmen. Die Freistellungspflichten des jeweiligen Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Es bleibt im Ermessen des Auftragnehmers, ob er bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Inanspruchnahme durch Dritte Ansprüche anerkennt oder nicht. Der Auftraggeber kann sich bei einer Akzeptanz eines solchen Anspruches durch den Auftragnehmer nicht darauf berufen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Er kann diese Möglichkeit jedoch abwenden, wenn er ausdrücklich die Haftung für das weitere Vorgehen übernimmt.

4. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihm gegenüber Ansprüche geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Auftraggeber zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.

5. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die dem Auftragnehmer zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Auftraggeber oder auf Veranlassung des Auftraggebers veröffentlichte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber verlangen, dass dieser neben den Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auch die Kosten für etwaige Schadensersatzbeträge übernimmt.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug und Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns Preises wird unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages fällig.

2. Der Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

§ 6 Rücksendung

Im Falle der Rücksendung der Ware auf Grund eines Widerrufsrechts oder im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber grundsätzlich die freie Wahl der Rücksendungsart. Jedoch kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Mehrkosten für die Rücksendung erstattet verlangen, wenn der Auftraggeber ohne besondere Veranlassung eine teurere Rücksendungsart gegenüber der Hinsendung gewählt hat.

§ 7 Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Auftraggeberstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist.

2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

3. Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder der Auftragnehmer diese anerkannt hat.

4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.